Schachabend mit 2G

Schachabend mit 2G

Die Ereignisse haben uns überholt.

Da die Krankenhausampel auf rot steht gilt für öffentliche Veranstaltungen im Innenbereich breitflächig der 2G-Grundsatz. Persönlichen Zugang haben nur Geimpfte und Genesene.

 Aktueller 7-Tage-Inzidenzwert Landkreis Ansbach: 516,4
(Wert vom 16.11.2021/ Quelle: Robert Koch-Institut, https://corona.rki.de)

Für Schulpflichtige Jugendliche von 12 bis 17 Jahren gilt bis 31.12. der 2G-Grundsatz. D.h. sie brauchen bis Ende des Jahres keinen Impfnachweis.

Weiterhin ist aktuell noch die nachfolgende Regel in Kraft:

Für außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt im Innenbereich ebenfalls weiterhin die 3G-Regelung.

Durch unseren Einsatz der Trennwände kann am Brett ohne Maske gespielt / trainiert werden. Wir sind aktuell dauerhaft im Nebenraum des Vereinslokals. Ich informiere, wenn wir ausweichen müssten.

Gäste müssen sich vorher anmelden!

Lehrgang für Kaderspieler am 27.11.

Es gilt im Innenbereich der 3G plus-Grundsatz. Persönlichen Zugang haben nur Geimpfte, Genesene oder mittels PCR-Test Getestete. Es gelten dann auch dieselben Erleichterungen wie bei 3G+ (z.B. Wegfall der Maskenpflicht). Auf Grund der aktuellen Entwicklung der epidemischen Lage wird jedoch das Tragen einer Maske im gesamten Gaststättenbereich, außer am Tisch, empfohlen. Durch unseren Einsatz der Trennwände kann am Brett ohne Maske gespielt / trainiert werden.

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Ab sofort (09.11.2021) gilt bei uns im Jugendtraining und Vereinsabend 3G plus für Gastronomie

Aktueller 7-Tage-Inzidenzwert Landkreis Ansbach: 322,7
(Wert vom 09.11.2021/ Quelle: Robert Koch-Institut, https://corona.rki.de)

Neu aufgenommene Covid-19-Patienten in den Kliniken in den letzten 7 Tagen bayernweit: 709
(Wert vom 08.11.2021, 08.00 Uhr/ Quelle: https://www.lgl.bayern.de)

Belegung der Intensiv-Versorgungskapazitäten durch bestätigte COVID-19-Fälle bayernweit: 612
(Wert vom 09.11.2021, 05.15 Uhr/ Quelle:https://www.intensivregister.de)

Stand: 7. November 2021

Vierzehnte Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14.BayIfSMV) Stand 06.11.2021

Da die Maskenpflicht auch am Platz unabhängig vom Mindestabstand gilt, werden wir wieder unsere Trennwände einsetzen. Somit kann am Brett die Maske abgenommen werden. Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können am Vereinsabend eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schüler medizinische Gesichtsmasken. Da bei Schülern dreimal pro Woche ein Selbsttest durchgeführt wird, genügt die Teilnahme am Schulunterricht.

Gastronomie
Die Gastronomie kann zeitlich wieder uneingeschränkt öffnen. Es gilt im Innenbereich der 3G plus-Grundsatz. Persönlichen Zugang haben nur Geimpfte, Genesene oder mittels PCR-Test Getestete. Im Innenbereich herrscht generell Maskenpflicht (FFP2-Maske). Am Platz darf die Maske jedoch abgenommen werden. Im Außenbereich gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr.

Dies sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für unsere Mitglieder, da unser Training aktuell unter 3G fallen würde:

Für außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt im Innenbereich ebenfalls weiterhin die 3G-Regelung.

Klaus Böse